Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei jedem Auftrag an die "Wortklauberei" (mündlich, fernmündlich oder per E-Mail abgeschlossen) zur Anwendung kommen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber die nachstehenden Vertragsbedingungen, ein separat abgeschlossener schriftlicher Vertrag ist nicht zwingend notwendig.

1. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch die "Wortklauberei" zustande. Ein separater Vertrag kann abgeschlossen werden, dies ist aber nicht zwingend.
Die "Wortklauberei" behält sich eine Ablehnung von Aufträgen vor.

2. Fehler im Text
Vor allem bei längeren Texten kann es immer wieder vorkommen, dass sich Fehler nicht zu 100 % beseitigen lassen. Das Lektorat sichert aber zu, Korrekturen nach bestem Wissen und in aller Gründlichkeit vorzunehmen. Das Lektorat kann keine fachlichen Fehler oder die thematische Vollständigkeit beurteilen.

3. Verantwortung für die Wahrung der Rechte Dritter
Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen (etwa Fotos, Abdruck von längeren Textpassagen, usw.) müssen vor Abdruck die Rechte bei den Rechteinhabern beantragt werden. Die Klärung etwaiger Rechte Dritter übernimmt der Auftraggeber. Ebenso verhält es sich bezüglich der Richtigkeit von wörtlichen Zitaten innerhalb des gegenzulesenden Textes. Das Lektorat übernimmt keine Verantwortung für die Wahrung der Rechte Dritter.

4. Urheberrecht
Durch das Urheberrecht geschützt werden grundsätzlich nur ausformulierte Texte bzw. Fotografien oder andere künstlerische Werke. Ausgenommen sind fiktionale Erzählungen. Hier ist nicht nur die konkrete sprachliche Leistung, sondern auch die Fabel geschützt. Handlung und Charaktere können also nicht ohne weiteres wiederverwendet oder fortgesponnen werden.
Beim reinen Korrigieren oder Umformulieren eines Textes entstehen noch keine Urheberrechtsansprüche. Anders verhält es sich hingegen, wenn ganze Passagen umgeschrieben oder zum Beispiel Klappentexte verfasst werden. In solchen Fällen wird der Lektor Urheber und hat einen Anspruch auf Namensnennung.

5. Stillschweigevereinbarung
Der Lektor sichert Stillschweigen über die gegenzulesenden Inhalte zu. Dies gilt grundsätzlich für alle Arten von Texten.

6. Ausfallhonorar
Der Auftraggeber trägt das volle Beschäftigungsrisiko. Somit muss der Auftraggeber auch dann das vereinbarte Honorar zahlen, wenn der Lektor in der im Vertrag oder auf andere Weise festgelegten Zeit die gegenzulesenden Texte nicht erhält oder der Zeitraum neu vereinbart worden ist. Ein Rücktritt ist beiderseits bis eine Woche vor dem vereinbarten Zeitraum möglich.

7. Honorarkürzungen
Der Auftraggeber kann das vereinbarte Honorar nicht ohne weiteres kürzen. Bei – aus Sicht des Auftraggebers - mangelhafter Arbeit kann nur Nachbesserungen verlangt werden. Dazu hat der Auftraggeber zehn Arbeitstage nach Erhalt des korrigierten Textes Zeit.
Eine Kürzung des Honorars ist nur dann möglich, wenn dem Lektor eine Nachbesserung unmöglich ist oder der Lektor sich mit dem Auftraggeber über eine Minderung des Honorars einigt.

8. Honorarrechnung und Mahngebühren
Das vereinbarte Honorar bezieht sich immer auf Normseiten (1'800 Zeichn inkl. Leerzeichen) oder auf 60 Minuten (bei Stundensatz). Die Rechnungslegung erfolgt immer schriftlich nach Beendigung der Lektorats- bzw. Korrektoratsarbeiten und beinhaltet immer das Zahlungsdatum/Zahlungsziel. Bei Zahlungsverzug um mindestens fünf Werktage entstehen automatisch Mahngebühren von 10% des Rechnungsbetrages. Nach einem Zahlungsverzug ab zehn Werktagen erfolgt die schriftliche Mahnung, mit der automatisch zusätzlich 10% Verzugszinsen fällig werden.

9. Termingerechte Abgabe
Der vereinbarte Korrekturzeitraum gilt als verbindlich vereinbart. Änderungswünsche sind von Seiten des Kunden sind mit mindestens fünf Arbeitstagen anzukündigen. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass die "Wortklauberei" die Texte pünktlich zum vereinbarten Termin zur Korrektur erhält. Kommt es von Seiten des Kunden zu Verzögerungen, kann die "Wortklauberei" eine pünktliche Rückgabe der korrigiereten Texte nicht mehr gewährleisten und demnach auch nicht für verspätet abgegebene Texte haftbar gemacht werden.
Hierfür gelten übliche Bürozeiten: nach 18 Uhr eingereichte Texte werden erst ab dem folgenden Arbeitstag korrigiert.


Gerichtsstand ist Chur.                                                                                            

Stand: Dezember 2018